WICHTIG - BITTE GENAU LESEN: Die nachfolgenden Vertragsbedingungen beschreiben einen Rechtsvertrag („Vertrag“) zwischen Ihnen (einem derzeit eingeschriebenen Studierenden an einer anerkannten Bildungseinrichtung oder einem Mitglied des Lehrkörpers einer solchen Einrichtung) und der Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, einem Delaware-Unternehmen mit Hauptsitz in 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA (i. „DS SolidWorks“). Dieser Vertrag bezieht sich auf die SOLIDWORKS® Software und falls zutreffend, auf bestimmte andere zugehörige Software-Module (kollektiv die "Software"), einschließlich der SOLIDWORKS Simulation® Analyseprodukte in allen Ländern. Der Begriff "Software" schließt Software von Drittfirmen - worauf sich auch diese Vertragsbedingungen beziehen - wie die Adobe® PDF Bibliothek, die in die DS SolidWorks Software integriert ist, ein. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, BEVOR Sie die Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und Verwenden der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und dazugehörige Objekte (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
Eignung für Studenten-Edition-Lizenz; Unterschied zu kommerzieller Version. Sie erkennen an, dass die Studenten-Edition-Lizenzen einzelnen Studierenden und Lehrenden an anerkannten Bildungseinrichtungen zu Preisen, die bedeutend geringer sind als jene für kommerzielle Anwender, gewährt werden. Als Folge enthalten Studenten-Edition-Lizenzen einige Anwendungsbeschränkungen, die bei kommerziellen Lizenzen der Software nicht vorhanden sind. Nur Studierende und Lehrende, die die folgenden Kriterien erfüllen, sind zum Erwerb einer Studenten-Edition-Lizenz berechtigt:
— Sie sind derzeit ein ordentlicher Diplom- oder Zertifkatsstudent oder ein Lehrender mit einer vollen Lehrverpflichtung an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Unter einem ordentlichen Diplom- oder Zertifkatsstudenten versteht man einen Studierenden, der bestätigen kann, dass er drei Stunden pro Semester in anrechenbaren Lehrveranstaltungen eingeschrieben ist und in einem Studiengang, der mit einem akademischen Grad oder Diplom endet, akzeptiert ist, ODER der eine Einschreibung in einem Studienprogramm, in dem ein Zertifikatsabschluss erworben wird und das mindestens vier Monate dauert, nachweisen kann.
— Sie beabsichtigen, die Software und die damit erstellten Dateien AUSSCHLIESSLICH für persönliche Lernzwecke, d. h. nicht für persönliche, Fern- oder Online-Schulungen, unabhängige beratende Tätigkeiten oder kommerzielle Zwecke jeglicher Art, zu verwenden. Sie können aber die Software und damit erstellte Dateien für die Vorbereitung von Lehrmaterialien für den eigenen Gebrauch einsetzen.
Bitte beachten Sie die folgenden Besonderheiten der Studenten-Edition des Produktes:
— Eine Studenten-Lizenz der Software läuft nach der Anzahl von Monaten, die auf der Verpackung angegeben sind (d. h. nach 12 Monaten) aus. Hierfür gibt es keinen Subskriptionsdienst; und sie kann nicht aktualisiert werden.
— Die Software verfügt über einen Soft-Lock-Mechanismus, der die Installation auf nur einem Computer erlaubt.
— Die Software verfügt über Bildschirm- und Druckmerkmale, die die Software und dazugehörige Dateien als „SOLIDWORKS Studenten-Edition“ kennzeichnen, wodurch sie sich für eine Verwendung zu beruflichen Zwecken nicht eignet. Zudem können Dateien, die von der Software erstellt wurden, in kommerziellen Versionen von DS SolidWorks u. U. nicht eingelesen werden.
— Die Verpackung der Student Design Kit Version ist nur auf englisch bedruckt, die Software jedoch ist auch in andere Sprachen übersetzt und kann in einer der Sprachversionen installiert werden.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) in Übereinstimmung mit diesem Vertrag ("Lizenz"). Sie dürfen gemäß diesem Vertrag eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer für einen Zeitraum, der auf der Verpackung angegeben ist (12 Monate), ab der Erstinstallation benutzen, vorausgesetzt die Bedingungen dieses Lizenzvertrages werden eingehalten. Nach Ablauf der 12 Monate ist die Software nicht mehr funktionsfähig. Die Software ist für Sie NUR FÜR AUSBILDUNGSZWECKE und NICHT FÜR KOMMERZIELLE VERWENDUNG auf Ihren Namen lizenziert. Sie sind sich bewusst, dass Ihr Recht, die Software zu verwenden, automatisch aufgehoben wird, falls Sie die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten.
Wenn Sie mit der Adobe PDF Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software in Ihre elektronischen Dokumente einbetten, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Schriftart-Software, die Sie einbetten als auf der Adobe Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als “licensed for editable embedding” (für bearbeitbares Einbetten lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Bearbeitung elektronischer Dokumente verwenden. Keine weiteren Rechte zur Einbettung sind in dieser Lizenz impliziert oder werden im Rahmen dieser Lizenz gewährt.
2. EIGENTÜMER DER SOFTWARE/BESCHRÄNKUNGEN BEIM KOPIEREN. DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Copyright-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an der bzw. auf die Software und Dokumentation. DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION SIND URHEBERRECHTLICH UND DURCH WEITERE GESETZE IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrages. Unerlaubtes Vervielfachen der Software stellt eine Verletzung des Copyright dar und wird in den USA in einem Bundesgericht mit einer Geldstrafe von maximal 250.000 US-Dollar und einem Freiheitsentzug von maximal fünf (5) Jahren bestraft. Außerdem ermöglichen zivilrechtliche Strafen des Bundes die Einholung von tatsächlichen Schadenersatzforderungen je nach der Anzahl der erstellten Kopien oder eine Konventionalstrafe für eine willfährige Verletzung des Copyright. Sie erwerben lediglich diejenigen Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen die Software nicht in maschinenlesbare Form außer als eine Kopie zu Sicherungszwecken kopieren. Sie dürfen keine Hinweise oder Verzichtserklärungen bezüglich Copyright- oder anderen Eigentümerrechten von der Software oder Dokumentation entfernen, und Sie müssen alle diese Hinweise oder Haftungsablehnungen auf allen Kopien der Software, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angefertigt werden, anbringen.
3. ANDERE VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis der Lizenz, die in diesem Dokument gewährten Rechte in Anspruch nehmen zu können, und muss von Ihnen aufbewahrt werden. Sie dürfen keinen Teil der Software gesondert oder unabhängig von der Software verwenden, und Sie dürfen sie auch nur für Ihre üblichen Ausbildungszwecke verwenden. Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software oder deren Verwendung gewähren; Sie dürfen die Software oder die Lizenz, die in diesem Vertrag gewährt wird, folglich nicht vermieten (auch nicht über einen Anwendungs-Service-Provider (ASP) oder eine Timeshare-Vereinbarung). Sie sind nicht zu Änderungen oder Ableitungsarbeiten an der Software befugt, und Sie dürfen den Quellcode der Software zum Wettbewerb mit DS SolidWorks nicht analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder nicht sonst wie versuchen, diesen zu entschlüsseln (es sei denn, falls zutreffend, in Übereinstimmung mit Abschnitt 9 des vorliegenden Vertrages), da er Geschäftsgeheimnisse (wie die Software-Struktur, -Organisation und den -Code) von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält. Sie dürfen keine Hardware oder Software verwenden, die dafür verwendet wird, Kopierschutz oder Anwendungsbeschränkungen, die in der Software enthalten sind, funktionsunfähig zu machen. Sie dürfen die Software, die mit der Software erstellten Dateien oder die Dokumentation weder für kommerzielle Zwecke, noch dürfen Sie anderen erlauben, die von der Software erstellten Dateien für kommerzielle Zwecke zu verwenden, wie z. B. das Verteilen einer Datei an ein kommerzielles Unternehmen. Daher behält DS SolidWorks sich das Recht vor, das Lesen von mit dieser Version erstellten Dateien für die kommerzielle Version der DS SolidWorks Software zu unterbinden. Sie dürfen die Software oder Dokumentation überhaupt nicht verwenden, wenn Sie die oben beschriebenen Berechtigungskriterien nicht erfüllen.
4. INTERNET-WERKZEUGE UND -DIENSTE. Gelegentlich kann in einer Lizenz der Software oder bei einem Subskriptionsbasisdienst für die Software Internet-Werkzeuge und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Ein Satz an Grundfunktionen steht ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Für eine erweiterte Verwendung muss eine bestimmte Gebühr erstattet werden. Eine Beschreibung der Internet-Werkzeuge für die Software finden Sie unter www.solidworks.com. Die Verwendung der Internet-Werkzeuge und -Dienste unterliegt zudem den Verwendungsbestimmungen (Terms of Use), denen die Werkzeuge bzw. Dienste unterliegen. Diese Bestimmungen, die in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt sind, finden Sie unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html. Wenn diese Werkzeuge und Dienste ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden, sind sie ein kostenloses zusätzliches Angebot und können zu jeder Zeit geändert und/oder eingezogen werden.
5. LAUFZEIT. Die hierin gewährte Lizenz ist für den Zeitraum, der auf der Verpackung angegeben ist, d. h. für 12 Monate vom Zeitpunkt der Installation an, gültig. Außerdem kann DS SolidWorks die hierin gewährte Lizenz schriftlich fristlos kündigen aus berechtigtem Grund, einschließlich und ohne Einschränkung bei Verstoß gegen eine der Bestimmungen von Abschnitt 2 oder 3 dieses Vertrages. Bei Kündigung der Lizenz aus einem solcher Gründe müssen Sie umgehend alle Kopien der Software und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, gemäß den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurückgeben oder vernichten. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 9 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort.
6. VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL UND VERWENDUNG DER SOFTWARE. BEI DER SOFTWARE HANDELT ES SICH UM EIN WERKZEUG, DESSEN ZWECK AUSSCHLIESSLICH IM UNTERRICHT UND DER AUSBILDUNG VON STUDIERENDEN LIEGT. Sie dient keinesfalls als Ersatz für professionelles Urteil oder unabhängiges Testen von physikalischen Prototypen in bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung. Für alle Ergebnisse, die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung. DS SOLIDWORKS IST IN KEINER WEISE HAFTBAR FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERZIELT WERDEN. PERSONEN, DIE DIE SOFTWARE VERWENDEN, TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUFSICHT, DIE HANDHABUNG UND DIE KONTROLLE DER SOFTWARE SOWIE, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DIE AUSWAHL DER SOFTWARE UND ANDERER PROGRAMME ZUR ERZIELUNG DER ERWÜNSCHTEN ERGEBNISSE, DIE BESTIMMUNG DER ENTSPRECHENDEN ANWENDUNGSBEREICHE DER SOFTWARE, DIE VERLÄSSLICHKEIT UND GENAUIGKEIT VON PROGRAMMAUSGABEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ELEMENTE, DIE FÜR DIE VERWENDUNG UND FESTSTELLUNG DER ANGEMESSENHEIT VON UNABHÄNGIGEN PRODUKTTESTVERFAHREN VORGESEHEN SIND.
7. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, AUSNAHMEN UND HAFTUNGSABLEHNUNGEN.
a. Beschränkte Gewährleistung. DS SolidWorks gewährleistet, dass für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts, das Medium, auf dem die Software geliefert wird, bei üblicher Verwendung frei von Material- und Herstellungsschäden ist. Die gesamte Haftung von DS SolidWorks und Ihr einziges Hilfsmittel gemäß dieser Gewährleistung ist die Ersetzung des nicht entsprechenden Mediums. Sie sollten das defekte Medium an Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA Attn: Order Admin Warranty Administration, gemeinsam mit Ihrer Rechnung zurücksenden. Für jedes Ersatzmedium besteht eine Gewährleistung für den Rest des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder von zehn (10) Tagen ab dem Datum des Erhalts, je nachdem, was länger ist. Wenn das keine Abhilfe bringt, wird DS SolidWorks den Preis, der für die Software (nach Rückgabe des ungeeigneten Mediums an DS SolidWorks mit einer Kopie der Rechnung) bezahlt wurde, rückerstatten oder ein anderes Hilfsmittel bereitstellen, je nach Gesetzeslage. Diese Gewährleistung steht Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte zu. Sie können auch über andere Rechte verfügen, in Abhängigkeit vom Land, in dem Sie leben.
b. Ausnahmen. Die begrenzte Gewährleistung von DS SolidWorks in bezug auf das Medium ist nichtig, wenn sich ein Gewährleistungsfall aus folgendem ergibt: (i) Unfällen, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässiger Handhabung der Software oder (ii) Handlungen oder Versäumnissen, die nicht DS SolidWorks zuzuschreiben sind. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder die Operation der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird.
c. Gewährleistungsbeschränkungen. Außer der in Abschnitt 7 beschriebenen expliziten Gewährleistung geben weder DS SolidWorks noch seine Lizenzgeber, einschließlich doch nicht ausschließlich Adobe, im nach geltendem Recht erlaubten Höchstmaß, keine anderen Gewährleistungen, explizit, implizit oder aus Handelsbrauch abgeleitet, und DS SolidWorks und seine Lizenzgeber lehnen insbesondere die Haftung für die Gebrauchstauglichkeit, die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Nichtverletzung von Rechten ab. Im Zusammenhang mit der in diesem Artikel 7 beschriebenen Gewährleistung dürfen Sie unter keinen Umständen später als ein (1) Jahr nach dem Auftreten eines Gewährleistungsfalles einen Anspruch anmelden, ein Zivilverfahren in Gang setzen oder einen Prozess anstrengen. Wenn die Software in den USA erworben wurde, sind die obengenannten Ausnahmen nicht immer zutreffend, da einige Bundesstaaten die Ausnahme von implizierten Gewährleistungsbeschränkungen nicht gestatten. Zusätzlich zu den obengenannten Gewährleistungen können Sie je nach Bundesstaat auch noch über andere Rechte verfügen.
d. Haftungsbeschränkungen. Wenn nicht durch Landesrecht anders vorgeschrieben, haften DS SolidWorks und/oder seine Lizenznehmer, sei es in Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonstwie, aus oder im Zusammenhang mit der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation nicht über den Betrag der Lizenzgebühr hinaus, die Sie für die Software entrichteten. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks und/oder seine Lizenzgeber für bestimmte, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation ergeben, selbst wenn DS SolidWorks und/oder seine Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Ungeachtet des Voranstehenden ist die Haftung von DS SolidWorks im Todesfalle oder bei einer Körperverletzung, der/die sich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von DS SolidWorks ergibt, unter keinen Umständen beschränkt.
8. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Bei der Software handelt es sich um ein "Handelsgut" laut Begriffsdefinition unter 48 C.F.R. 2.101 (OKT 1995), bestehend aus "kommerzieller Computer-Software" und "kommerzieller Software-Dokumentation" laut Begriffsdefinition in 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung (a) zum Erwerb von oder im Namen von Zivilbehörden, laut der Bestimmung in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) zum Erwerb von oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums, laut den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995), bereitgestellt. Falls Sie eine Anfrage einer der Behörden der US-Regierung zur Bereitstellung der Software mit Rechten, die die oben genannten überschreiten, erhalten, setzen Sie DS SolidWorks über das Ausmaß der Anfrage in Kenntnis, und DS SolidWorks verfügt über fünf (5) Werktage, um nach eigenem Ermessen eine solche Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen. Lieferant/Hersteller: Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA.
9. Allgemeine Bestimmungen. Sie erkennen an, dass die Software und Dokumentation den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen kann, und erklären sich dazu bereit, die Software oder Dokumentation nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der USA oder eines anderen Staates und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seiner Lizenzgeber zu exportieren, erneut zu exportieren oder zu versenden (einschließlich, aber nicht ausschließlich das Verbringen der Software aus dem Land, in dem sie zuerst lizenziert wurde). Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Massachusetts und wird gemäß diesem ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und wird als beurkundeter Vertrag erachtet. Die englische Version dieses Vertrags ist der maßgebende Text für alle Zwecke, auch wenn Übersetzungen oder Erklärungen dieses Vertrags in anderen Sprachen vorhanden sind. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines Teils davon für undurchsetzbar befindet, wird diese Bestimmung oder dieser Teil im höchstmöglichen Maße durchgesetzt, und der Rest dieses Vertrages bleibt voll und ganz in Kraft. Der vorliegende Vertrag umfasst sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern hinsichtlich des Gegenstandes und steht über allen anderen Absprachen oder Werbung in bezug auf die Software oder Dokumentation.
10. Verkäufe in Kanada. Wenn Sie dieses Produkt in Kanada erworben haben, stimmen Sie folgender Regelung zu:
Die Vertragsparteien bestätigen, dass es ihr Wunsch ist, dass dieser Vertrag sowie die anderen Dokumente, die sich darauf beziehen, einschließlich Mitteilungen, ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention de même que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rédigés en langue anglaise.
11. Adobe Warenzeichen. Adobe ist entweder ein registriertes Warenzeichen oder ein Warenzeichen von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern.
12. Microsoft Aktualisierungen. Von Zeit zu Zeit kann DS SolidWorks Microsoft Software-Komponenten weiter verteilen. Sie haben Anspruch auf solche Microsoft Komponenten und gewährleisten, dass sie diese nur dann installieren, wenn Sie über eine gültig lizenzierte Kopie jener Microsoft Produkte, zu denen die Komponenten gehören, verfügen.
13. Windows-Desktopsuche. BITTE BEACHTEN SIE: Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort, ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows Software, mit der es benutzt werden kann ("Microsoft Windows Software"), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows Software.
Windows-Desktopsuche unterliegt den MSN-Datenschutzbestimmungen (http://www.microsoft.com/privacystatement).
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