DASSAULT SYSTEMES SOLIDWORKS CORPORATION
LEHR-EDITION-LIZENZ-
UND SUBSKRIPTIONSVERTRAG
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Die nachfolgenden Vertragsbedingungen beschreiben einen Rechtsvertrag zwischen Ihnen (einer anerkannten Bildungseinrichtung oder einer Privat-/berufsbildenden Schule), dem Endanwender, und Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, einem Delaware-Unternehmen mit Hauptsitz in 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA ("DS SolidWorks") und beziehen sich auf die SOLIDWORKS® Computer-Software und, falls zutreffend, auf bestimmte andere zugehörige Software-Module (einschließlich der SOLIDWORKS Simulation Analyseproduktlinie und der Enterprise PDM Produktlinie für Produktdatenmanagement in allen Ländern) (kollektiv die "Software"). Der Begriff "Software" schließt - worauf sich auch diese Vertragsbedingungen beziehen - (i) alle Upgrades der Software ein, die Sie möglicherweise von Zeit zu Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten, sowie (ii) alle Zusatzanwendungen der Software, die Sie u. U. von Zeit zu Zeit bestellen und installieren, sowie (iii) Software von Drittfirmen wie die Adobe® PDF Bibliothek, die in die DS SolidWorks Software integriert ist. Die Software darf ohne Lizenz von DS SolidWorks weder auf einen Computer geladen noch verwendet oder kopiert werden. DS SolidWorks bietet Ihnen hiermit eine einfache Lizenz zu den in diesem Vertrag dargelegten Bedingungen. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, BEVOR Sie die Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und Verwenden der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und dazugehörige Objekte (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
Berechtigungserfordernisse zum Erwerb einer Lehr-Edition-Lizenz
Sie erkennen an, dass befähigte Bildungsinstitutionen und Privatschulen/berufsbildende Schulen Lehr-Edition-Lizenzen zu einem bedeutend geringeren Kaufpreis erhalten als kommerzielle Benutzer. Aufgrund dessen unterliegen Lehr-Edition-Lizenzen bestimmten Verwendungsbeschränkungen, die nicht Bestandteil kommerzieller Software-Lizenzen sind. Anspruch auf Lehr-Edition-Lizenzen haben ausschließlich Bildungsinstitutionen und Privatschulen/berufsbildende Schulen, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
— Sie sind eine öffentliche oder private zugelassene Bildungsinstitution ohne Erwerbscharakter, eine Privatschule/berufsbildende Schule mit oder ohne Erwerbscharakter, oder Sie betreiben ein staatlich zertifiziertes Ausbildungsprogramm für Studierende, die einen Abschluss mit akademischem Grad, Diplom oder Zertifikat anstreben.
— Sie setzen die Software zu Lehrzwecken in Lehrveranstaltungen mit Vollzeitstudierenden ein, die einen Abschluss mit akademischem Grad, Diplom oder Zertifikat anstreben. (Bitte beachten Sie, dass Forschungslabors NICHT für den Erhalt einer Lehr-Edition-Lizenz berechtigt sind.)
— Sie verwenden die mit der Software erstellten Dateien weder für Forschungszwecke noch für kommerzielle Zwecke oder ermöglichen es anderen dies zu tun.
— Sie bieten DS SolidWorks Kurse in Institutsbroschüren an und betreiben keine Werbung für DS SolidWorks Lehrveranstaltungen in Zeitungen oder anderen Medien einschließlich Online-Websites, mit Ausnahme einer Online-Institutsbroschüre auf der Website Ihres Lehrinstitutes.
— Die Software verfügt über Bildschirm- und Druckmerkmale, die die Software und damit zusammenhängige Dateien als "SOLIDWORKS Lehr-Edition" kennzeichnen und damit für eine kommerzielle Verwendung ungeeignet machen; zudem können mit der Software erstellte Dateien u. U. in kommerziellen Versionen der DS SolidWorks Software nicht eingelesen werden.
— Sie setzen die Software auf Computern ein, die in Ihrem Eigentum bzw. von Ihnen geleast sind und sich auf dem Gelände der Bildungsstätte oder an Ihrem Geschäftssitz befinden, wenn Sie ein staatlich zertifiziertes Ausbildungsprogramm anbieten.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. (a) DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare (außer wie hierin explizit festgelegt) Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die "Dokumentation") in Übereinstimmung mit diesem Vertrag (i. Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz bezahlt haben, dürfen Sie gemäß diesem Vertrag eine (1) Kopie der Software auf einem einzelnen Computer benutzen, vorausgesetzt, die Software wird zu einer gegebenen Zeit nur auf einem (1) Computer verwendet und zwar in jenem Land, in dem sich der Hauptsitz der Lehrinstitution befindet, wenn eine sich entfernt befindliche Zweigstelle der Institution die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler in dem Land, in dem sich die Zweigstelle befindet, erworben hat, stets unter der Voraussetzung, dass die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler im Land der Verwendung erworben wurde. Diese Lizenz ist nicht in eine anderes Land übertragbar. Wenn Sie die Lizenzgebühren für Mehrfachlizenzen der Software bezahlt haben, dürfen Sie jederzeit so viele Lizenzen der Software in einer Bildungsstätte oder Privat-/berufsbildenden Schule verwenden, wie Sie Lizenzen besitzen. Für jedes Universitäts-/Schulgelände, auf dem die Software verwendet wird, ist eine separate Lizenz erforderlich. So erfordern beispielsweise auch auch Außenstellen separate Lizenzen. Die Software wird auf einem Computer "verwendet", wenn sie in den temporären Speicher (RAM) geladen wird. Wenn die mögliche Zahl von Benutzern der Software die Zahl der Lizenzen, die Sie erworben haben, überschreitet, dann müssen Sie in angemessener Weise sicherstellen, dass die Zahl der Computer, auf denen die Software gleichzeitig ausgeführt wird, nicht größer ist als die Zahl der erworbenen Lizenzen. Mit Ausnahme der SOLIDWORKS Simulation Software-Produkte sind separate Module nicht separat abwechselnd verwendbar. Wenn z. B. eine Lizenz für die SOLIDWORKS Lehr-Edition besteht, kann Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während PhotoWorks™ auf einem anderen Computer abwechselnd verwendet wird. Bei der Registrierung (siehe Artikel 9) müssen Sie DS SolidWorks die maximale Anzahl der möglichen Benutzer der erworbenen Lizenzen mitteilen. Die Software darf nur auf solche Computer geladen und auf solchen verwendet werden, die sich in Gebäuden und auf dem Gelände der Bildungsinstitution oder Privatschule/berufsbildenden Schule befinden und im Besitz dieser Institutionen bzw. von diesen geleast sind. Wenn die Software hauptsächlich von Vollzeitstudierenden, die einen Abschluss mit einem akademischen Grad, einem Diplom oder einem Zertifikat anstreben, verwendet wird, dürfen Teilzeitstudierende die Software auf Computern verwenden, die sich in Gebäuden und auf dem Gelände der Bildungsinstitution oder der Privatschule/berufsbildenden Schule befinden und im Besitz dieser Institutionen sind bzw. von diesen geleast sind, oder auf Computern mit einem sicheren Zugriff auf einen lizenzierten Server, auf dem die Software installiert ist. Sie (i) führen regelmäßig und genau Buch über die Zahl und Standorte aller Kopien der Software, (ii) überwachen und kontrollieren die Verwendung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und (iii) stellen DS SolidWorks nach berechtigter Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung.
(b) Sicherheitsmechanismus. DS SolidWorks behält sich das Recht vor, einen Software-Sicherheitsmechanismus in die Software zu integrieren, um die Verwendung der Software zu überwachen und die Einhaltung dieser Lizenz zu überprüfen. Ein solcher Sicherheitsmechanismus kann Daten in Bezug auf die Verwendung der Software und die Anzahl der erstellten Kopien speichern. DS SolidWorks behält sich das Recht vor, Hardware-Sperrgeräte, Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Die Verwendung von Software ohne erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist verboten. Sie berechtigen DS SolidWorks, zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung die Aufzeichnungen der Überwachungssoftware zu kontrollieren, um den Verwendungsgrad zu überprüfen. Wenn eine Überprüfung ergibt, dass die Zahl Ihrer verwendeten Software-Kopien die Anzahl Ihrer autorisierten Lizenzen übersteigt, kann DS SolidWorks nach eigenem Ermessen (i) Ihnen eine entsprechende Rechnung stellen, und Sie zahlen für jede über die Anzahl an autorisierten Lizenzen hinaus zusätzlich verwendete Kopie den für kommerzielle Endanwender gültigen Kaufpreis; (ii) diese Lizenz widerrufen und von Ihnen die Deinstallation der Software von sämtlichen Computern der Bildungseinrichtung oder Privatschule/berufsbildenden Schule verlangen; und/oder (iii) sonstige rechtliche oder angemessene Schritte verfolgen.
(c) Netzwerklizenzversion. Wenn Sie für die SolidNetWork (Netzwerk-)Lizenzversion der Software bezahlt haben, so gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen für Ihre Lizenz:
(i). Die SolidNetWork Lizenzversion der Software muss auf einem Netzwerk-Server mit einer Hardware-Sperrvorrichtung und mit einem eingebetteten Software-Sicherheitsmechanismus installiert sein, der nur den gleichzeitigen Betrieb der gekauften Anzahl von Lizenzen erlaubt. Zusatzlizenzen können zur Netzwerklizenz von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden, wenn Zusatzlizenzen gekauft werden. Sie dürfen keine Schritte unternehmen, um den Zweck des Lizenz-Managers zu umgehen oder auszuschalten. Die Verwendung der Software ohne die erforderliche Sperrvorrichtung oder den Autorisierungsschlüssel ist verboten.
(ii). Das Netzwerk, auf dem die SolidNetWork Lizenzversion installiert ist, darf die Lizenz nur unter den Client-Computern verteilen, die sich auf demselben Universitäts-/Schulgelände wie der Server befinden, oder nur unter den Client-Computern, die sich in der Wohnstätte der Vollzeitstudierenden befinden, die einen Abschluss mit einem akademischen Grad, einem Diplom oder einem Zertifikat anstreben, (oder in der Wohnstätte der Teilzeitstudierenden, unter der Prämisse, dass die Software hauptsächlich von Vollzeitstudierenden, die einen Abschluss mit einem akademischen Grad, einem Diplom oder einem Zertifikat anstreben, verwendet wird), vorausgesetzt, dass die Client-Computer einen sicheren Zugriff auf den Lizenz-Server haben, auf dem die Software installiert ist.
(iii). Die SolidNetWork Lizenz ist jeweils ein Jahr gültig. Wenn Sie über den Subskriptionsdienst verfügen, erhalten Sie jedes Jahr automatisch Updates der SolidNetWork Lizenz und Seriennummer (die manuell von Ihrem Netzwerk-Server-Administrator) eingegeben werden muss. Wenn Sie über kein Abo verfügen, müssen Sie die neue SolidNetWork Lizenz-Seriennummer bei uns anfordern. Zusatzlizenz für SOLIDWORKS eDrawings® Professional.Die SOLIDWORKS eDrawings Professional Software ist ein Werkzeug zur Zusammenarbeit mit anderen Anwendern. Daher ermöglicht Ihnen SOLIDWORKS eDrawings Professional, und DS SolidWorks gewährt Ihnen eine Lizenz dazu, Kopien eines Teils von SOLIDWORKS eDrawings Professional gemeinsam mit Modelldateien, die Sie erstellt haben, zu machen und solche Dateien an Dritte, mit denen Sie zusammenarbeiten, zu senden, um es diesen u.a. zu ermöglichen, Ihre Modelle anzuzeigen, zu kennzeichnen und zu bemaßen.
(d) Adobe® PDF Software. Wenn Sie mit der Adobe PDF Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software in Ihre elektronischen Dokumente einbetten, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Schriftart-Software, die Sie einbetten als auf der Adobe Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html as als “licensed for editable embedding” (für bearbeitbares Einbetten lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Bearbeitung elektronischer Dokumente verwenden. Keine weiteren Rechte zur Einbettung sind in dieser Lizenz impliziert oder werden im Rahmen dieser Lizenz gewährt.
(e) SOLIDWORKS Workgroup PDM. Jede Lizenz für SOLIDWORKS Workgroup PDM für SOLIDWORKS oder Workgroup PDM Contributor (eine Client-Lizenz) umfasst das Recht, die SOLIDWORKS Workgroup PDM Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Server nach eigenem Ermessen zu installieren.
2. INTERNET-WERKZEUGE UND -DIENSTE. Gelegentlich kann in einer Lizenz der Software oder bei einem Subskriptionsbasisdienst für die Software Internet-Werkzeuge und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Ein Satz an Grundfunktionen steht ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Für eine erweiterte Verwendung muss eine bestimmte Gebühr erstattet werden. Eine Beschreibung der Internet-Werkzeuge für die Software finden Sie unter folgender Adresse: www.solidworks.com. Die Verwendung der Internet-Werkzeuge und -Dienste unterliegt zudem den Verwendungsbestimmungen (Terms of Use), denen die Werkzeuge bzw. Dienste unterliegen. Diese Bestimmungen, die in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt sind, finden Sie unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html. Wenn diese Werkzeuge und Dienste ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden, sind sie ein kostenloses zusätzliches Angebot und können zu jeder Zeit geändert und/oder eingezogen werden.
3. EIGENTÜMER DER SOFTWARE UND BESCHRÄNKUNGEN BEIM KOPIEREN. DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Copyright-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an der bzw. auf die Software und Dokumentation. DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION SIND URHEBERRECHTLICH UND DURCH WEITERE GESETZE IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrages. Sie erwerben lediglich diejenigen Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen die Software nur zu Sicherungszwecken und in Übereinstimmung mit den Einschränkungen in Artikel 1 in maschinenlesbarer Form kopieren. Sie dürfen keine Hinweise oder Verzichterklärungen bezüglich Copyright- oder anderen Eigentümerrechten von der Software oder Dokumentation entfernen, und Sie müssen alle diese Hinweise oder Haftungsablehnungen auf allen Kopien der Software, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angefertigt werden, reproduzieren.
4. ANDERE VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis der Lizenz, die in diesem Dokument gewährten Rechte in Anspruch nehmen zu können, und muss von Ihnen aufbewahrt werden. Mit Ausnahme der Erlaubnis laut Artikel 1 hinsichtlich SOLIDWORKS eDrawings Professional dürfen Sie keinen Teil der Software gesondert oder unabhängig von der Software verwenden, und Sie dürfen die Software ausschließlich für übliche Lehrzwecke laut Definition (siehe Berechtigungserfordernisse) verwenden. Diese Lizenz gilt NICHT für Forschungslabore, die sich in einer Bildungseinrichtung befinden oder dieser angegliedert sind. Diese Lizenz berechtigt NICHT zur Verwendung der Dateien, die mit der Software erstellt wurden, für kommerzielle Zwecke oder zur Ermächtigung Dritter, Dateien, die mit der Software erstellt wurden, für kommerzielle Zwecke einzusetzen, wie etwa den Vertrieb einer Datei in einer kommerziellen Einrichtung. Sie dürfen die Software oder die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz weder verkaufen noch lizenzieren, als Unterlizenzierung übertragen, übertragen, übereignen, verleasen oder verleihen (einschließlich über einen Application-Service-Provider (ASP) oder ein Timesharing-Abkommen). Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nur dann zur Entwicklung von Anwendungen für die Verteilung an Dritte verwenden, wenn Sie ein vollberechtigtes Mitglied des SOLIDWORKS Partnerprogramms sind oder mit DS SolidWorks einen Vertrag über eine solche Verwendung/Verteilung abgeschlossen haben. Die Software darf nicht von einem ASP (Applicantion Service Provider) oder ISP (Internet Service Provider) geleitet oder mit einer dritten Person gemeinsam verwendet werden. Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, einschließlich doch nicht nur, in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst verwenden oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig zugänglich machen. Sie sind nicht zu Änderungen oder Ableitungsarbeiten der Software oder Dokumentation befugt, und Sie dürfen nicht den Quellcode der Software zum Wettbewerb mit DS SolidWorks analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder sonst wie versuchen, diesen zu entschlüsseln, da er Geschäftsgeheimnisse (wie die Software-Struktur, -Organisation und den -Code) von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält.
5. Subskriptionsdienst. Wenn Sie den Subskriptionsdienst für die Software, für die Sie die Lizenz hierunter erworben haben, von Ihrem Fachhändler kaufen, indem Sie die Gebühr dafür bezahlen, sind Sie berechtigt, telefonische Support-Dienste von einem autorisierten SOLIDWORKS Fachhändler in Anspruch zu nehmen. Außerdem erhalten Sie pro Jahr einen (1) Upgrade der Software. Der Zeitraum für diesen Dienst beträgt ein (1) Jahr, beginnend mit dem ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum, an dem Sie den Subskriptionsdienst bestellt haben. Wenn Sie den Subskriptionsdienst z. B. am 10. Juni bestellen, beginnt der Einjahreszeitraum am 1. August. Er verlängert sich nicht automatisch jedes Jahr. Software, die als Upgrade einer früheren Version der lizenzierten Software geliefert wird, muss die vorherige Version ersetzen; es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt. Die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf nicht die Anzahl der bezahlten Subskriptionsdienstgebühren übersteigen.
6. LAUFZEIT. Die hierin gewährte Lizenz besteht so lange, bis sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 6 gekündigt wird. DS SolidWorks kann die hierin gewährte Lizenz schriftlich fristlos kündigen (i) aus berechtigtem Grund, einschließlich und ohne Einschränkung bei Verstoß gegen eine der Bestimmungen von Artikel 3 oder 4 dieses Vertrags, (ii) wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung beheben, oder (iii) wenn die Lizenz als Teil eines Software-Bereitstellungsprogramms erworben wurde und der Subskriptionsdienst nach Ablauf des Bereitstellungszeitraumes nicht erneuert wurde. Bei Kündigung der Lizenz geben Sie umgehend alle Kopien der Software und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, nach den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurück oder vernichten sie. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11, 12, 13 und 14 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort.
7. VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL UND VERWENDUNG DER SOFTWARE. Sie sind verantwortlich für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der Software und für die Ausgabe der Software, einschließlich, doch nicht begrenzt auf (i) Auswahl der Software, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen, (ii) Bestimmung der angemessenen Verwendung und der Ausgabe der Software in Ihrer Lehrveranstaltung, (iii) Festlegung von geeigneten, unabhängigen Verfahren zum Testen der Genauigkeit der Software und ihrer Ausgabe und (iv) Einrichtung von geeigneten Sicherungen zur Verhinderung von Datenverlust für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert. BEI DER SOFTWARE HANDELT ES SICH UM EIN WERKZEUG, DESSEN ZWECK AUSSCHLIESSLICH IM UNTERRICHT UND DER AUSBILDUNG VON STUDIERENDEN LIEGT. Sie ist kein Ersatz für ein fachliches Urteil oder unabhängiges Testen von physischen Prototypen auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzen. Für die Ergebnisse, die durch den Einsatz der Software erzielt werden, sind einzig und allein Sie verantwortlich.
8. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, AUSNAHMEN UND HAFTUNGSABLEHNUNGEN.
a. Beschränkte Gewährleistung. DS SolidWorks gewährleistet, dass die Software frei von Material- und Produktionsfehlern ist und im wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Datum der Übergabe an Sie funktioniert. DS SolidWorks gewährleistet außerdem, dass alle Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet, fachmännisch und nach den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. DS SolidWorks' alleinige Verpflichtung und Ihr einziger Anspruch unter dieser Garantie besteht darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistung noch einmal durchzuführen. Sind diese Bemühungen erfolglos, dann muss DS SolidWorks oder der Groß- oder Fachhändler von DS SolidWorks (i) den Preis, den Sie für die Software bezahlt haben, bei der Rückgabe der fehlerhaften Software und einer Kopie der Quittung bzw. den Preis, den Sie für die Dienstleistung bezahlt haben, zurückerstatten, oder (ii), falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. Für jede Ersatz-Software gilt die Gewährleistung für die restliche Zeit des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder dreißig (30) Tage nach dem Datum der Übergabe an Sie, was immer davon länger ist.
b. Ausnahmen. Die begrenzte Gewährleistung von DS SolidWorks ist nichtig, wenn sich ein Gewährleistungsfall aus Folgendem ergibt: (i) Unfällen, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässige Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnisse, die nicht DS SolidWorks zuzuschreiben sind, (iii) Kombination der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von DS SolidWorks angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) das Versäumnis Ihrerseits, alle Aktualisierungen der Software, die DS SolidWorks zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass die Software oder Dienstleistung Ihren Anforderungen entspricht, oder dass die Operation der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder dass die Internet-Werkzeuge und –Dienste vollständig sicher sind.
c. Gewährleistungsbeschränkungen. Die in diesem Artikel 8 beschriebene explizite Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von DS SolidWorks in Bezug auf die hiermit übergebene Software und Dokumentation und jeden von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst gegeben wird. Weder DS SolidWorks noch seine Lizenzgeber einschließlich aber nicht ausschließlich Adobe geben, im nach geltenden Recht erlaubten Höchstmaß, andere Gewährleistungen, explizit, implizit oder aus Handelsbrauch abgeleitet, und DS SolidWorks und seine Lizenzgeber lehnen insbesondere die Haftung für die Gebrauchstauglichkeit, die Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck sowie die Nichtverletzung von Rechten ab. Im Zusammenhang mit der in diesem Artikel 8 beschriebenen Gewährleistungsverletzung dürfen Sie unter keinen Umständen später als ein (1) Jahr nach dem Auftreten einer solchen Gewährleistungsverletzung einen Anspruch anmelden, ein Zivilverfahren in Gang setzen oder einen Prozess anstrengen.
d. Haftungsbeschränkungen. Wenn nicht durch Landesrecht anders vorgeschrieben, haften DS SolidWorks und/oder seine Lizenznehmer, sei es in Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonstwie, aus oder im Zusammenhang mit der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation und jedem von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst nicht über den Betrag der Lizenzgebühr hinaus, die Sie für Software entrichteten, oder über den Betrag jeder Gebühr hinaus, die Sie für den Dienst entrichteten. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks und/oder seine Lizenzgeber für bestimmte, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation und jedes von Zeit zu Zeit geleisteten Dienstes ergeben, selbst wenn DS SolidWorks und/oder seine Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Ungeachtet des Voranstehenden ist die Haftung von DS SolidWorks im Todesfalle oder bei einer Körperverletzung, der/die sich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von DS SolidWorks ergibt, unter keinen Umständen beschränkt.
9. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Bei der Software handelt es sich um ein "Handelsgut" laut Begriffsdefinition unter 48 C.F.R. 2.101 (OKT 1995), bestehend aus "kommerzieller Computer-Software" und "kommerzieller Software-Dokumentation" laut Begriffsdefinition in 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung (a) zum Erwerb von oder im Namen von Zivilbehörden, laut der Bestimmung in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) zum Erwerb von oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums, laut den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995), bereitgestellt. Falls Sie eine Anfrage einer der Behörden der US-Regierung zur Bereitstellung der Software mit Rechten, die die oben genannten überschreiten, erhalten, setzen Sie DS SolidWorks über das Ausmaß der Anfrage in Kenntnis, und DS SolidWorks verfügt über fünf (5) Werktage, um nach eigenem Ermessen eine solche Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen. Lieferant/Hersteller: DS SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA.
10. Abschaltfunktion (für SOLIDWORKS Simulation nicht zutreffend). Sie erkennen die Tatsache an und sind damit einverstanden, dass die Software eine automatische Abschaltfunktion (die „Abschaltfunktion“) enthält, die die Software bei der Aktivierung unverwendbar macht. Die Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation der Software automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode, der die Abschaltfunktion außer Kraft setzt, (der "Zugriffscode") eingegeben wird. Um Ihren Zugriffscode zu erhalten, müssen Sie die der Software beiliegende Registrierkarte unterschreiben und an DS SolidWorks zurückschicken oder die bei der Installation erfragten Informationen online zusenden. Nach Eingang Ihrer Registrierinformationen bei DS SolidWorks wird Ihnen ein Zugriffscode zugeteilt.
11. EXPORTREGELN. Sie erkennen an, dass die Software und Dokumentation den Exportkontrollgesetzen der Vereinigten Staaten oder Großbritanniens unterliegen kann, und erklären sich dazu bereit, die Software oder Dokumentation nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der Vereinigten Staaten oder eines anderen Staates und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seiner Lizenzgeber zu exportieren, erneut zu exportieren oder zu versenden. Zudem erklären und garantieren Sie, dass Sie und alle Studierenden, die die Software benutzen werden, weder Staatsbürger eines mit einem Embargo belegten oder in anderer Weise mit Beschränkungen versehenen Landes (einschließlich aber nicht ausschließlich Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) sind und dass Sie nicht in anderer Weise einem Verbot zum Erhalt der Software im Rahmen der Exportkontrollgesetzgebung unterliegen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn die Bedingungen des vorliegenden Vertrages nicht eingehalten werden.
12. Allgemeine Bestimmungen. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Massachusetts und wird gemäß diesem ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und wird als beurkundeter Vertrag erachtet. Die englische Version dieses Vertrags ist der maßgebende Text für alle Zwecke, auch wenn Übersetzungen oder Erklärungen dieses Vertrags in anderen Sprachen vorhanden sind. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines Teils davon für undurchsetzbar befindet, wird diese Bestimmung oder dieser Teil im höchstmöglichen Maße durchgesetzt, und der Rest dieses Vertrages bleibt voll und ganz in Kraft.
13. VERKÄUFE IN KANADA. Wenn Sie dieses Produkt in Kanada erworben haben, stimmen Sie folgender Regelung zu:
Die Vertragsparteien bestätigen, dass es ihr Wunsch ist, dass dieser Vertrag sowie die anderen Dokumente, die sich darauf beziehen, einschließlich Mitteilungen, ausschließlich in englischer Sprache verfasst sind und dass die englischsprachigen Versionen des vorliegenden Vertrags sowie aller sonstigen zugehörigen Dokumente die maßgeblichen Versionen für jegliche Zwecke darstellen.
Les parties aux présentes confirment leur volonté que cette convention, ainsi que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattache, soient rédigés en langue anglaise et que les versions en langue anglaise de cette convention et de tous les autres documents soient les versions autorisées à toutes fins.
14. GESAMTABKOMMEN. Sie stimmen außerdem zu, dass dieser Vertrag die vollständige und ausschließliche Fassung Ihres Vertrages mit DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ist und jeden anderen Vertrag, mündlichen oder schriftlichen, oder sonstigen Informationsaustausch zwischen Ihnen und DS SolidWorks in bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ersetzt; vorausgesetzt allerdings, dass dieser Vertrag nicht die Bedingungen irgendeines unterschriebenen Vertrags zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ersetzt.
15. Adobe Warenzeichen. Adobe ist entweder ein registriertes Warenzeichen oder ein Warenzeichen von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern.
16. Microsoft Aktualisierungen. Von Zeit zu Zeit kann DS SolidWorks Microsoft Software-Komponenten weiter verteilen. Sie haben Anspruch auf solche Microsoft Komponenten und gewährleisten, dass sie diese nur dann installieren, wenn Sie über eine gültig lizenzierte Kopie jener Microsoft Produkte, zu denen die Komponenten gehören, verfügen.
17. Windows-Desktopsuche. BITTE BEACHTEN SIE: Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort, ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows Software, mit der es benutzt werden kann (die 'Software'), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows Software.
Windows-Desktopsuche unterliegt den MSN-Datenschutzbestimmungen (http://privacy.microsoft.com/en-us/fullnotice.mspx).
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