Die nachfolgenden Vertragsbedingungen beschreiben einen Rechtsvertrag ("Vertrag") zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder juristischen Person), dem Endanwender, und Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, einem Delaware-Unternehmen mit Hauptsitz in 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA ("DS SolidWorks"), und beziehen sich auf die Computer-Software namens SOLIDWORKS® und, falls zutreffend, auf bestimmte andere Software (einschließlich der SOLIDWORKS® Simulation Analyseproduktlinie, SOLIDWORKS® Composer und der SOLIDWORKS Produktlinie für Produktdatenmanagement in allen Ländern) (die "Software"), die durch DS SolidWorks lizenziert ist. Der Begriff "Software" schließt – worauf sich auch diese Vertragsbedingungen beziehen – (i) alle Aktualisierungen und Upgrades der Software ein, die Sie möglicherweise von Zeit zu Zeit als Teil eines Subskriptionsdienstes oder einer anderen Supportvereinbarung erhalten, sowie (ii) alle Zusatzanwendungen der SOLIDWORKS Software, die Sie u. U. von Zeit zu Zeit bestellen und installieren, sowie (iii) Software von Drittfirmen wie die Adobe ® PDF-Bibliothek, die in die SOLIDWORKS Software integriert ist. Die Software darf ohne Lizenz von DS SolidWorks weder auf einen Computer geladen noch verwendet oder kopiert werden. DS SolidWorks bietet Ihnen hiermit eine einfache Lizenz zu den in diesem Vertrag dargelegten Bedingungen. Es empfiehlt sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen, BEVOR Sie die Verpackung mit der Software öffnen oder die Software installieren und verwenden. Mit dem Öffnen der Software-Verpackung oder dem Installieren und Verwenden der Software bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen. Wenn Sie diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmen, geben Sie die ungeöffnete Verpackung mit der Software und dazugehörige Objekte (einschließlich schriftlicher Dokumente) umgehend gegen eine Kaufpreiserstattung zurück. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Lizenz- und keinen Kaufvertrag.
1.A. Lizenzgewährung. DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Anwenderdokumentation (die "Dokumentation") in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz bezahlt haben, dürfen Sie gemäß diesem Vertrag eine (1) Kopie der Software jederzeit auf einem einzelnen Computer im Land Ihres Hauptgeschäftssitzes installieren und verwenden, bzw. im Land einer Zweigniederlassung, wenn diese die Lizenz von Ihrem Fachhändler erworben hat, und zwar gemäß den geltenden Gesetzen oder Bestimmungen und unter der Voraussetzung, dass Sie die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler erworben haben, der seinen Sitz in dem Land hat, in dem die Software verwendet wird. Wenn Sie die Computer wechseln, müssen Sie die Lizenz vom alten Computer auf den neuen übertragen. Diese Lizenz kann bei vorheriger schriftlicher Genehmigung durch DS SolidWorks in ein anderes Land übertragen werden. Im Falle der Genehmigung kann für eine solche Übertragung eine Gebühr fällig werden. Wenn Sie über eine Netzwerklizenzversion der Software verfügen (eine "SNL"), dürfen Sie in dem Land, in dem die Software lizenziert ist, jederzeit so viele Kopien der Software verwenden, wie Sie Lizenzen haben (siehe Abschnitt 1.A.b unten). Die Software wird auf einem Computer "verwendet", wenn sie in den temporären Speicher (d.h. RAM) geladen wird oder wenn ein Benutzer angemeldet ist. Wenn die Anzahl der Computer, auf denen die Software installiert ist, oder die potenzielle Anzahl von Benutzern der Software die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen überschreitet, müssen Sie eine SNL-Version der Software installiert haben, um sicherzustellen, dass die Anzahl der gleichzeitigen Benutzern der Software nicht die Anzahl der erworbenen Lizenzen überschreitet. Lizenz-Suiten, die aus Paketen separater Module bestehen (wie z. B. SOLIDWORKS® Professional), dürfen nicht separat verwendet werden. (Wenn zum Beispiel eine Lizenz von SOLIDWORKS Professional vorhanden ist, darf Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während PhotoView 360 auf einem anderen Computer verwendet wird.) Bei der Registrierung (siehe Abschnitt 9 unten) müssen Sie uns über die maximale Anzahl der möglichen Benutzer der von Ihnen erworbenen Lizenzen informieren. Wir empfehlen Ihnen außerdem, uns die Namen aller möglichen Benutzer mitzuteilen, sodass wir sie über bevorstehende Aktualisierungen und andere relevante Dinge informieren können. Sie führen regelmäßig und genau Buch über die Zahl und Standorte aller Kopien der Software, überwachen und kontrollieren die Verwendung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und stellen DS SolidWorks nach berechtigter Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung.
Wenn Sie die Lizenzgebühr für die SNL-Version der Software bezahlt haben oder SOLIDWORKS PDM Standard bzw. Professional verwenden, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen für Ihre Lizenz:
a. Die SNL-Version der Software muss auf einem Netzwerk-Server mit einem Dongle oder einem eingebetteten Software-Sicherheitsmechanismus installiert sein, der nur den gleichzeitigen Betrieb der gekauften Anzahl von Lizenzen erlaubt. Wenn Zusatzlizenzen erworben werden, können diese der Netzwerklizenz von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden.
b. Das Netzwerk kann SNLs umfassen, der in verschiedenen Ländern verwendet werden, solange die entsprechenden SNLs für das Land lizenziert sind, in dem sie verwendet werden, d. h., die erforderliche Anzahl der in einem Land zu verwendenden SNLs muss gemäß den geltenden Gesetzen oder Bestimmungen von einem DS SolidWorks Fachhändler in diesem Land erworben werden. Beispiel: SNLs, die von einem Server in den USA verwaltet werden und auf diesem installiert sind, dürfen von einer Person in Brasilien und einer Person in Mexiko verwendet werden, solange eine SNL in Brasilien und die andere SNL in Mexiko erworben wurde. Wenn sich jedoch der Server, auf dem eine SNL installiert ist, in einem Land befindet, das sich von dem Land unterscheidet, für das die SNL lizenziert wurde, sollten Sie Ihren DS SolidWorks Fachhändler zum Zeitpunkt der Bestellung darüber informieren, damit die SNLs ordnungsgemäß verwaltet werden können.
c. Außerdem kann das Netzwerk, in dem die SNL-Version installiert ist, Lizenzen nur für Client-Computer bereitstellen, die derselben juristischen Person oder Gruppe gehören und sich in derselben globalen Region wie der Server befinden. (Zu diesem Zweck unterscheidet DS SolidWorks drei globale Regionen: die westliche Hemisphäre, Europa/Naher Osten/Afrika und restliches Asien/Australien). Beispiel: Alle Lizenzen, die auf einem Server in der westlichen Hemisphäre verwendet werden, müssen für Länder in der westlichen Hemisphäre lizenziert sein. Unabhängig vom Serverstandort müssen Sie stets die Exportkontrollgesetze der USA und Großbritanniens einhalten.
d. Von den obigen Unterabschnitten (a) bis (c) gilt nur Unterabschnitt (a) für SOLIDWORKS PDM Standard- oder Professional-Lizenzen. Zusätzliche Vertragsbedingungen für SOLIDWORKS PDM Lizenzen sind unten im Abschnitt 1.D aufgeführt.
Wenn Sie mit der Adobe® PDF-Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software in Ihre elektronischen Dokumente einbetten, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Schriftart-Software, die Sie einbetten, auf der Adobe-Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als "licensed for editable embedding" (für bearbeitbares Einbetten lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Bearbeitung elektronischer Dokumente verwenden. Keine weiteren Rechte zur Einbettung sind in dieser Lizenz impliziert oder werden im Rahmen dieser Lizenz gewährt.
Wenn die Software ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerk-Server) installiert ist, darf die Person, die diesen Computer nutzt, die Software auch auf einem tragbaren Computer oder Heimcomputer verwenden, während die Originalkopie nicht in Gebrauch ist, sofern für die Software ein aktiver Subskriptionsdienst (wie in diesem Vertrag beschrieben) existiert.
1.B. Zusätzliche Lizenzbedingungen für eDrawings® Professional. Die SOLIDWORKS® eDrawings Professional Software ist ein Werkzeug zur Zusammenarbeit mit anderen Anwendern. Daher ermöglicht Ihnen SOLIDWORKS eDrawings Professional, und DS SolidWorks gewährt Ihnen eine Lizenz dazu, Kopien eines Teils von SOLIDWORKS eDrawings Professional gemeinsam mit Modelldateien, die Sie erstellt haben, anzufertigen und solche Dateien an Dritte, mit denen Sie zusammenarbeiten, zu senden, um diesen u. a. zu ermöglichen, Ihre Modelle anzuzeigen, zu kennzeichnen und zu bemaßen.
1.C. Zusätzliche Lizenzbedingungen für Workgroup PDM. Jede Lizenz für SOLIDWORKS Workgroup PDM oder Workgroup PDM Contributor (eine Client-Lizenz) umfasst das Recht, die Workgroup PDM Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Servern nach eigenem Ermessen zu installieren. Eine separate Workgroup PDM Viewer Lizenz ist für jeden Workgroup PDM Tresor erforderlich, den Sie für die Workgroup PDM Viewer Anwendung aktivieren möchten. BEACHTEN SIE: Im Gegensatz dazu erlauben SOLIDWORKS PDM Standard-Lizenzen nicht die Installation der SOLIDWORKS PDM Standard-Software auf zusätzlichen Servern.
1.D. Zusätzliche Lizenzbedingungen für SOLIDWORKS PDM-Standard oder Professional. (a) DS SolidWorks lizenziert die SOLIDWORKS PDM Professional Software basierend auf dem Server plus Clientzugriffslizenz [CAL], auf einem Pro-Prozessor-Modell für Microsoft® SQL Server™ 2008 R2 und frühere Versionen oder auf einem Pro-Kern-Modell für SQL Server 2014 und höhere Versionen. Sie dürfen die SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Software innerhalb eines Netzwerks oder einer anderen Umgebung mit mehreren Stationen/Clients verwenden, sofern Sie über jeweils eine (1) SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional Lizenz für alle Benutzer verfügen, die gleichzeitig mit dem Tresor oder Datenbankserver von SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional verbunden sind (und, nur in Bezug auf SOLIDWORKS PDM Professional Lizenzen, mit dem SOLIDWORKS PDM Professional Webserver verbunden sind). Die Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition, Runtime Restricted-Use Software beinhaltet andere Bestimmungen bezüglich der gleichzeitigen Verwendung. Die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Express Edition und die Bedingungen der Lizenz für SQL Server 2014 Standard Edition, Runtime Restricted-Use Software werden mit Bestellungen für die SOLIDWORKS PDM Standard Software und SOLIDWORKS PDM Professional Software geliefert und sind in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt. (b) SOLIDWORKS PDM Professional enthält eingebettete Software-Programme, die von der Oracle Corporation und ihren verbundenen Unternehmen ("Oracle") bereitgestellt werden (die "Oracle-Programme"), und ungeachtet der Bestimmungen des Abschnitts 1 oben behalten Oracle oder seine Lizenzgeber sämtliche Eigentumsrechte und Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Oracle-Programme und sind jeweils Drittbegünstigter dieses Vertrags. Die Oracle-Programme unterliegen einer eingeschränkten Lizenz und dürfen nur in Verbindung mit dem zugehörigen Anwendungspaket verwendet werden und dürfen von Ihnen nicht geändert werden. Einige der Oracle-Programme können Quellcode enthalten, den Oracle möglicherweise als Teil der Standardlieferung solcher Programme bereitstellt. Solcher Code unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags. (c) Technologie von Dritten, die für die Verwendung mit einigen der Oracle-Programme geeignet oder notwendig sein kann, wird in der Anwendungsprogrammdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben. Solche Technologie ist für Sie nur zum Zwecke der Verwendung mit dem Anwendungspaket gemäß dem Drittlizenzvertrag lizenziert, der in der Anwendungspaketdokumentation oder durch DS SolidWorks auf andere Weise angegeben ist, und nicht gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. (d) Sie stimmen zu, (i) DS SolidWorks die Überprüfung Ihrer Verwendung der Oracle-Programme zu gestatten, (ii) DS SolidWorks angemessene Hilfe und Zugang zu Informationen im Rahmen einer solchen Überprüfung zu gewähren und (iii) DS SolidWorks zu gestatten, die Ergebnisse einer solchen Überprüfung an Oracle weiterzugeben oder Oracle das Recht von DS SolidWorks zur Durchführung der Überprüfung zu gewähren (ohne jede Verpflichtung oder Haftung seitens Oracle, für die Kosten aufzukommen, die Ihnen oder DS SolidWorks infolge der Überprüfung entstehen). (e) Sie erkennen an, dass SOLIDWORKS PDM Professional Software und technische Daten enthält, die den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen, und verpflichten sich, SOLIDWORKS PDM Professional nicht ohne die entsprechenden Lizenzen der USA oder eines anderen Staates und nicht ohne schriftliche Genehmigung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern direkt oder indirekt zu exportieren oder erneut zu exportieren, d. h. SOLIDWORKS PDM Professional aus dem Land zu bringen, in dem es zuerst lizenziert wurde.
1.E. Sicherheitsmechanismus. Dassault Systèmes und seine verbundenen Unternehmen ergreifen alle rechtlichen Schritte, um Piraterie in Bezug auf ihre Software-Produkte zu unterbinden. In diesem Kontext kann die Software einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien der Software erkennt und Daten zu diesen illegalen Kopien sammelt und übermittelt. Die gesammelten Daten schließen keine mit der Software erstellten Kundendaten ein. Durch die Verwendung der Software stimmen Sie der Erfassung und Sammlung solcher Daten sowie ihrer Übertragung und Verwendung zu, wenn eine illegale Kopie gefunden wird. DS SolidWorks behält sich außerdem das Recht vor, Hardware-Sperrgeräte, Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf die Software zu steuern. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um den Zweck dieser Mechanismen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Die Verwendung von Software ohne von DS SolidWorks bereitgestellte erforderliche Sperrgeräte oder Berechtigungsschlüssel ist verboten.
1.F. Internet-Werkzeuge und -Dienste. Gelegentlich können in einer Lizenz der Software oder bei einem Subskriptionsbasisdienst für die Software Internet-Werkzeuge und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Ein Satz an Grundfunktionen steht ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Für eine erweiterte Verwendung muss eine bestimmte Gebühr erstattet werden. Eine Beschreibung der Internet-Werkzeuge für die Software finden Sie auf unserer Website unter www.solidworks.com. Die Verwendung von Internet-Werkzeugen und -Diensten unterliegt zudem den für solche Werkzeuge bzw. Dienste geltenden Verwendungsbestimmungen (Terms of Use). Diese sind unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html zu finden und sind in diesem Dokument zur Referenz aufgeführt. Wenn diese Werkzeuge und Dienste ohne eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden, sind sie ein kostenloses zusätzliches Angebot und können zu jeder Zeit geändert und/oder eingezogen werden.
2. Eigentümer der Software/Beschränkungen beim Kopieren. DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Copyright-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und anderer Eigentümerrechte an der Software und der Dokumentation. DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION SIND URHEBERRECHTLICH UND DURCH WEITERE GESETZE IN BEZUG AUF GEISTIGES EIGENTUM GESCHÜTZT. Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrages. Sie erwerben lediglich diejenigen Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden. Sie dürfen die Software zu Sicherungszwecken und in Übereinstimmung mit den Einschränkungen in Artikel 1 in maschinenlesbarer Form kopieren. Sie dürfen keine Hinweise oder Verzichtserklärungen bezüglich Copyright- oder anderen Eigentümerrechten von der Software oder Dokumentation entfernen, und Sie müssen alle diese Hinweise oder Haftungsablehnungen auf allen Kopien der Software, die in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angefertigt werden, anbringen.
3. Andere Verwendungsbeschränkungen. Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis der Lizenz, die in diesem Dokument gewährten Rechte in Anspruch nehmen zu können, und muss von Ihnen aufbewahrt werden. Sie dürfen keinen Teil der Software anders als gemäß der Lizenzgewährung im Abschnitt 1.B. erlaubt separat oder unabhängig von der Software (die Microsoft SQL Server-Software darf zum Beispiel nur in Verbindung mit der übrigen SOLIDWORKS PDM Standard- oder Professional-Software verwendet werden, vorausgesetzt diese Software gehört zum Server + CAL-Modell oder dem Pro-Prozessor-Modell) und zu anderen als Ihren normalen Geschäftszwecken verwenden und dürfen den Zugriff auf die Software bzw. die Verwendung der Software keinem Dritten (ausgenommen Dritte, die über Web-Client oder direkt via VPN Zugriff auf SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional erfordern) ermöglichen. Folglich dürfen Sie die Software bzw. die in diesem Vertrag gewährte Lizenz nicht verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen, übereignen, verleihen oder vermieten (einschließlich Timesharing-Abkommen). Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nur dann zur Entwicklung von Anwendungen für die Verteilung an Dritte verwenden, wenn Sie ein vollberechtigtes Mitglied des SOLIDWORKS Partnerprogramms sind oder mit DS SolidWorks einen Vertrag über eine solche Verwendung/Verteilung abgeschlossen haben. Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst und die Bereitstellung der Software für Dritte über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig. Sie sind nicht zu Änderungen oder Ableitungsarbeiten der Software oder zur Erstellung von Zusammenstellungen unter Verwendung der Software befugt und dürfen nicht den Quellcode der Software zum Wettbewerb mit DS SolidWorks analysieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen oder sonst wie versuchen, diesen zu entschlüsseln, wo dies gegen geltendes Recht verstoßen würde, da er Geschäftsgeheimnisse (wie Software-Struktur, -Organisation und -Code) von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern enthält.
4. Subskriptionsdienst. Wenn Sie von Ihrem Fachhändler einen Subskriptionsdienst für die Software erwerben, für die Sie durch Zahlung der entsprechenden Gebühr die Lizenz hierunter erworben haben, bietet Ihnen Ihr Fachhändler für eine solche Kopie Folgendes: Online-Zugriff zum Herunterladen der neuesten Aktualisierungen der Software, alle größeren Upgrades für die Software, die während des Subskriptionszeitraums erscheinen, sowie telefonische Unterstützungsdienste. Gelegentlich kann DS SolidWorks im Rahmen einer Aktualisierung der Software Microsoft Software-Komponenten weiterverteilen. Sie haben Anspruch auf solche Microsoft-Komponenten und gewährleisten, dass sie diese nur dann installieren, wenn Sie über eine gültig lizenzierte Kopie jener Microsoft-Produkte verfügen, zu denen die Komponenten gehören. Der Zeitraum für diesen Dienst beträgt ein (1) Jahr. Er kann anschließend von Jahr zu Jahr durch Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühr verlängert werden. Software, die als Upgrade oder Aktualisierung einer früheren Version der lizenzierten Software geliefert wird, muss die vorherige Version ersetzen. Es wird keine zusätzliche Lizenz erteilt. Die Anzahl der installierten Aktualisierungen darf nicht die Anzahl der bezahlten Subskriptionsdienstgebühren übersteigen.
5. Datenschutzrichtlinien. Für den Erwerb der Software müssen Sie für DS SolidWorks möglicherweise bestimmte Informationen über sich bereitstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem kann DS SolidWorks während der Installation Ihren Computer prüfen, um Informationen zu erlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installationen von SOLIDWORKS und anderen Produkten von Dassault Systèmes und die Eigenschaften des Computers, auf dem Sie die Software ausführen werden, wie z. B. den Video-Controller oder das Betriebssystem. Diese Computerinformationen werden nicht mit Ihrer persönlichen Identität in Verbindung gebracht, sondern werden nur in ihrer Gesamtheit überprüft und dienen der Einhaltung der Bestimmungen für Drittlizenzen sowie dem besseren Verständnis der Benutzerbasis zum Zwecke der Optimierung der Software. Als Voraussetzung für das Herunterladen und Verwenden der Software stimmen Sie zudem den Bedingungen der DS SolidWorks Datenschutzrichtlinien unter http://www.solidworks.com/sw/privacypolicy.htm zu. Diese können gelegentlich ohne Benachrichtigung aktualisiert werden. Von DS SolidWorks im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung für die Software gesammelte Informationen können in den USA oder jedem anderen Land gespeichert und verarbeitet werden, in dem DS SolidWorks oder seine Beauftragten entsprechende Einrichtungen unterhalten. Dementsprechend stimmen Sie durch die Verwendung der Software der Übertragung solcher Informationen außerhalb Ihres Landes zu.
6. Laufzeit. Die hierin gewährte Lizenz besteht so lange, bis sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 6 gekündigt wird. DS SolidWorks kann die hierin gewährte Lizenz schriftlich fristlos kündigen, und zwar (i) aus berechtigtem Grund, einschließlich und ohne Einschränkung bei Verstoß gegen eine der Bestimmungen von Artikel 1, 2 oder 3 dieses Vertrags, oder (ii) wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung beheben können. Bei Kündigung der Lizenz geben Sie umgehend alle Kopien der Software und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, nach den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurück oder vernichten sie. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 6, 8, 10, 11 und 12 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort.
7. Verantwortung für die Auswahl und Verwendung der Software: Sie sind verantwortlich für die Überwachung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung der Software und für die Ausgabe der Software, einschließlich, aber nicht begrenzt auf (1) Auswahl der Software, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen, (2) Bestimmung der angemessenen Verwendung und der Ausgabe der Software in Ihrem Unternehmen, (3) Festlegung von geeigneten, unabhängigen Verfahren zum Testen der Genauigkeit der Software und ihrer Ausgabe und (4) Einrichtung von geeigneten Sicherungen zur Verhinderung von Datenverlust für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert. Bei der Software handelt es sich um ein Werkzeug, dass ausschließlich für die Verwendung durch geschulte Fachleute gedacht ist. Sie dient keinesfalls als Ersatz für professionelles Urteil oder unabhängiges Testen von physischen Prototypen in Bezug auf Produktbelastung, -sicherheit und -nutzung. Für alle Ergebnisse, die aus der Verwendung der Software erzielt werden, tragen Sie die alleinige Verantwortung. Weder die Software noch irgendwelche ihrer Komponenten sind für die Verwendung bei der Konstruktion oder dem Betrieb von Nuklearanlagen, Lebenserhaltungssystemen oder Luftfahrzeugen oder für andere Aktivitäten gedacht, bei den denen das Versagen der Software oder ihrer Komponenten oder von beidem zum Tode, zu Körperverletzung oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen könnte.
Achtung: Bestimmte Inhalte, wie z. B. die in der SOLIDWORKS Toolbox bereitgestellten Verbindungselemente, stellen nur Annährungen dar und sind möglicherweise nicht für alle Verwendungen geeignet.
8. Beschränkte Gewährleistung, Ausnahmen und Haftungsablehnungen
a. Beschränkte Gewährleistung. DS SolidWorks gewährleistet, dass die Software frei von Materialfehlern ist und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Datum der Übergabe an Sie funktioniert. DS SolidWorks gewährleistet außerdem, dass alle Dienste, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit leistet, fachmännisch und nach den Regeln angemessener Geschäftspraxis ausgeführt werden. DS SolidWorks gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder die Nutzung der Software frei von Unterbrechungen oder Fehlern sein wird oder dass die Internet-Werkzeuge und –Dienste vollständig sicher sind. DS SolidWorks' alleinige Verpflichtung und Ihr einziger Anspruch unter dieser Garantie besteht darin, unter angemessenem Einsatz das fehlerhafte Medium oder die fehlerhafte Software zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistung noch einmal durchzuführen. Sind diese Bemühungen erfolglos, dann muss DS SolidWorks oder der Groß- oder Fachhändler von DS SolidWorks (i) den Preis, den Sie für die Software bezahlt haben, bei der Rückgabe der fehlerhaften Software und einer Kopie der Quittung bzw. den Preis, den Sie für die Dienstleistung bezahlt haben, zurückerstatten oder (ii), falls gesetzlich vorgeschrieben, eine andere Lösung anbieten. Für jede Ersatz-Software gilt die Gewährleistung für die restliche Zeit des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder dreißig (30) Tage nach dem Datum der Übergabe an Sie, was immer davon länger ist.
b. Ausnahmen. Die begrenzte Gewährleistung von DS SolidWorks ist nichtig, wenn sich ein Gewährleistungsfall aus Folgendem ergibt: (i) Unfälle, Beschädigung, Missbrauch oder fahrlässige Handhabung der Software, (ii) Handlungen oder Versäumnisse, die nicht DS SolidWorks zuzuschreiben sind, (iii) Kombination der Software mit Produkten, Materialien oder Software, die nicht von DS SolidWorks angeboten werden oder nicht zur Kombination mit der Software vorgesehen sind, oder (iv) das Versäumnis Ihrerseits, alle Aktualisierungen der Software, die DS SolidWorks zur Verfügung stellt, zu integrieren und zu verwenden.
c. Gewährleistungsbeschränkungen. Die in diesem Artikel 8 beschriebene explizite Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die von DS SolidWorks in Bezug auf die hiermit übergebene Software und Dokumentation und jeden von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst gegeben wird. DS SolidWorks und seine Lizenzgeber, darunter unter anderem Adobe, geben, im nach geltendem Recht erlaubten Höchstmaß, keine anderen Gewährleistungen, explizit, implizit oder aus Handelsbrauch abgeleitet, und gewährleisten insbesondere nicht die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Rechten. Im Zusammenhang mit der in diesem Artikel 8 beschriebenen Gewährleistung dürfen Sie unter keinen Umständen später als ein Jahr nach dem Auftreten eines Gewährleistungsfalles einen Anspruch anmelden, ein Zivilverfahren in Gang setzen oder einen Prozess anstrengen.
d. Haftungsbeschränkungen. Sie erkennen an, dass der für die Lizenzrechte hierin bezahlte Preis ausgesprochen unverhältnismäßig in Bezug auf den Wert der Produkte sein kann, die in Verbindung mit der Software konstruiert, gespeichert, verwaltet oder verteilt werden. Für den ausdrücklichen Zweck der Beschränkung der Haftung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern in einem Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zum kommerziellen Wert dieser Transaktion steht, stimmen Sie den folgenden Beschränkungen der Haftung von DS SolidWorks und seinen Lizenzgebern zu. Wenn nicht durch Landesrecht anders vorgeschrieben, haften DS SolidWorks und seine Lizenznehmer, sei es in Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonst wie, aus oder im Zusammenhang mit der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation und jedem von Zeit zu Zeit geleisteten Dienst nicht über den Betrag der Lizenzgebühr hinaus, die Sie für Software entrichtet haben, oder über den Betrag jeder Gebühr hinaus, die Sie für den Dienst entrichtet haben. Unter keinen Umständen haften DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber für direkte, bestimmte, indirekte, zufällige, Straf- oder Folgeschäden (einschließlich Schäden, die sich aus Unverwendbarkeit, Datenverlust, Einkommensverlust, Geschäftswert- oder Auftragsverlust ergeben), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder der Unfähigkeit zur Verwendung der hiermit ausgelieferten Software oder Dokumentation und jedes von Zeit zu Zeit geleisteten Dienstes ergeben, selbst wenn DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Einige der obigen Beschränkungen haben jedoch möglicherweise in einigen Rechtsgebieten keine Gültigkeit.
9. Abschaltfunktion. Sie erkennen die Tatsache an und sind damit einverstanden, dass die Software eine automatische Abschaltfunktion (die "Abschaltfunktion") enthält, die die Software bei der Aktivierung unverwendbar macht. Die Abschaltfunktion wird dreißig (30) Tage nach der Installation der Software automatisch aktiviert, wenn nicht ein Zugriffscode, der die Abschaltfunktion außer Kraft setzt ("Überprüfte Lizenz"), eingegeben wird. Zur Erlangung Ihrer überprüften Lizenz müssen Sie sich bei DS SolidWorks registrieren, indem Sie DS SolidWorks die bei der Installation erfragten Informationen online zusenden. Nach Eingang der Registrierungsinformationen bei DS SolidWorks wird Ihnen eine überprüfte Lizenz zugeteilt.
10. Exportregeln. Sie erkennen an, dass die Software (gegebenenfalls einschließlich SOLIDWORKS PDM Standard oder Professional) und die Dokumentation Software und technische Daten enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der USA oder Großbritanniens unterliegen. Zudem erklären und garantieren Sie, dass Sie weder Staatsbürger eines mit einem Embargo belegten oder in anderer Weise mit Beschränkungen versehenen Landes (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien) sind und dass Sie nicht in anderer Weise einem Verbot zum Erhalt der Software im Rahmen der Exportkontrollgesetzgebung unterliegen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn die Bedingungen des vorliegenden Vertrags nicht eingehalten werden.
11. Einhaltung der Gesetze und Schadensersatz. Sie stimmen zu, alle lokalen Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf das Herunterladen, die Installation und/oder die Verwendung der Software, der Dokumentation oder von beidem einzuhalten. Sie stimmen zu, DS SolidWorks und seine Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter gegenüber jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Prozessen schad- und klaglos zu halten, die aus Ihrer Verwendung der Software und/oder der Dokumentation oder Ihrer Verletzung dieses Vertrags resultieren oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen.
12. Allgemeine Bestimmungen. Dieser Vertrag ist die vollständige und ausschließliche Fassung Ihres Vertrags mit DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst und ersetzt jeden anderen Vertrag, mündlich oder schriftlich, oder sonstigen Informationsaustausch zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst, vorausgesetzt, dass dieser Vertrag nicht die Bedingungen irgendeines unterschriebenen Vertrags zwischen Ihnen und DS SolidWorks in Bezug auf die Software und den Subskriptionsdienst ersetzt. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Massachusetts, deren Auslegung und Durchsetzung, ohne Rücksicht auf die Konvention der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenhandel, und wird als Vertrag unter Verschluss erachtet. Die englische Version dieses Vertrags ist der maßgebende Text für alle Zwecke, auch wenn Übersetzungen oder Erklärungen dieses Vertrags in anderen Sprachen vorhanden sind. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrags oder eines Teils davon für undurchsetzbar befindet, wird diese Bestimmung im höchstmöglichen Maße durchgesetzt, und der Rest dieses Vertrags bleibt voll und ganz in Kraft.
13. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Bei der Software handelt es sich um ein "Handelsgut" laut Begriffsdefinition unter 48 C.F.R. 2.101 (OKT 1995), bestehend aus "kommerzieller Computer-Software" und "kommerzieller Software-Dokumentation" laut Begriffsdefinition in 48 C.F.R. 12.212 (SEPT 1995). Sie wird der US-Regierung (a) zum Erwerb von oder im Namen von Zivilbehörden, laut der Bestimmung in 48 C.F.R. 12.212, oder (b) zum Erwerb von oder im Namen von Abteilungen des Verteidigungsministeriums, laut den Bestimmungen in 48 C.F.R. 227.7202-1 (JUN 1995) und 227.7202-4 (JUN 1995), bereitgestellt.
Falls Sie eine Anfrage einer der Behörden der US-Regierung zur Bereitstellung der Software mit Rechten, die die oben genannten überschreiten, erhalten, setzen Sie DS SolidWorks über das Ausmaß der Anfrage in Kenntnis, und DS SolidWorks verfügt über fünf (5) Werktage, um nach eigenem Ermessen eine solche Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen. Lieferant/Hersteller: Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, 175 Wyman Street, Waltham, Massachusetts 02451, USA.
15. Windows-Desktopsuche. Die Microsoft Corporation (oder basierend auf Ihrem Wohnort ein Partnerunternehmen) gewährt Ihnen die Lizenz für dieses Ergänzungsprogramm. Eine Kopie dieses Ergänzungsprogramms darf mit jeder gültig lizenzierten Kopie der Microsoft Windows-Software, mit der es benutzt werden kann ("Microsoft Windows-Software"), verwendet werden. Sie dürfen es nicht verwenden, wenn Sie über keine Lizenz für die Software verfügen. Für den Einsatz dieses Ergänzungsprogramms gelten die Lizenzbedingungen der Microsoft Windows-Software.
Die Windows-Desktopsuche unterliegt den MSN-Datenschutzbestimmungen (http://privacy.microsoft.com/en-us/fullnotice.mspx/).